Allgemeine Geschäftsbedingungen
Seminargebühr
Die Seminargebühr beinhaltet die Referentenkosten und die Kosten für Schulungsunterlagen.
Tagungspauschale, Vollpension/ Einzelzimmer
Soll die Buchung durch Impuls² Qualifikation und Kompetenz für Betriebsräte erfolgen, ist diese gesondert zu vereinbaren.
Fahrtkosten und Parkhausgebühren
Fahrtkosten und Parkhausgebühren der Teilnehmer/innen sind nicht in den Teilnahmekosten enthalten und direkt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
Anmeldeverfahren
Anmeldungen per Brief oder email in der Regel bis 14 Tage vor Seminarbeginn.
Stornierung
Kostenfrei per Brief oder email. Posteingang bei Wochenseminaren bis spätestens 14 Tage vor Beginn. Bei späterer Stornierung stellen wir die Kosten in Rechnung. Wir empfehlen, für die Beschlussfassung für den Verhinderungsfall eine/n Ersatzteilnehmer/in aufzunehmen.
Einladungen, Änderungen, Absagen
Sollte ein Seminar nicht wie geplant durchgeführt werden können, werden wir darüber unverzüglich informieren und uns um ein Alternativangebot bemühen. Wir behalten uns vor, Veränderungen bei der Referent/innenbesetzung vorzunehmen.
Zahlungsbedingungen
Die Kosten werden nach Seminardurchführung in Rechnung gestellt und sind innerhalb 7 Tagen nach Rechnungszustellung auf das angegebene Konto zu überweisen.
Bankverbindung:
Vereinigte Volksbank eG IBAN: DE91 2806 2249 0403 1725 00 BIC:GENODEF1HUD
Als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Leistungen für Unterkunft /Verpflegung unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Freistellungshinweise und Kostenübernahme für Betriebsräte und Vertrauensleute der Schwerbehinderten
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt gem. § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG und für Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX.
Danach hat der Arbeitgeber, neben der Entgeltfortzahlung, die mit dem Besuch der Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind Seminargebühren, Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Voraussetzung hierfür ist gem. § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betreffende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind in der Regel Grund- und Aufbauseminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu. Voraussetzung ist weiter eine ordnungsgemäße Beschlussfassung durch den Betriebsrat. Bei diesem Beschluss kann gleichzeitig ein/e Ersatzteilnehmer/-in festgelegt werden. So können bei Verhinderung die eventuell fälligen Stornogebühren vermieden werden.
Der Betriebsrat hat den Arbeitgeber über den Schulungsbeschluss unter Angabe von Thema, Termin, Ort und Kosten gemäß § 37.6 BetrVG rechtzeitig zu informieren. Bei der Beschlussfassung sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur kostenlosen Erstberatung.
Inhalte, Dauer und zeitliche Lage der Qualifizierung erfolgen nach Vereinbarung im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung fernmündlich oder auf Wunsch im Betrieb z. B. im Rahmen einer BR-Sitzung. – ich berate gerne.