BR 3 – Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats gem. §80 BetrVG und die Ausübungsmöglichkeiten der Mitbestimmung und des Initiativrechts gem. §87 BetrVG

Themenschwerpunkte:

  • Grundsätze für die Zusammenarbeit und die Behandlung von Betriebsangehörigen und deren Bedeutung für die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Mitbestimmungsrecht/Initiativrecht des Betriebsrats gem. BetrVG
  • Unterschied zu anderen Rechten (Information/Beratung/Anhörung)
  • Mitbestimmungstatbestände des §87 BetrVG
  • Unterschied Betriebsvereinbarung / Regelungsabrede sowie freiwillige / erzwingbare Betriebsvereinbarung
  • Mögliche Regelungsgegenstände gem. §88 BetrVG
  • Durchführung von Betriebsvereinbarungen / Kontrollaufgaben des Betriebsrats
  • Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen
  • Tarifvorbehalt nach §77, Abs. 3 BetrVG
  • Einsatz von Sachverständigen gem. §80, Abs.3 BetrVG
  • Durchsetzungsmöglichkeiten, Konfliktlösung (Einigungsstelle, Unterlassungsantrag)
  • Durchführungsbestimmungen gemeinsamer Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen gem. §77BetrVG

Freistellung, Kostentragung:

Sofern die Voraussetzungen vorliegen besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung für Betriebsräte /innen gemäß §§ 37 Abs6 und 40 BetrVG, Vertrauensperson der Schwerbehinderten gemäß § 96.4 u. 8 SGB IX. Die Teilnahmekosten sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vom Arbeitgeber zu tragen.

Dauer: 2 bis 3-Tagesveranstaltung

Termin: Nach Vereinbarung

Ort: Nach Vereinbarung

Kosten: Nach Vereinbarung

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Inhalte, Dauer und zeitliche Lage der Qualifizierung erfolgen nach Vereinbarung im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung fernmündlich oder auf Wunsch im Betrieb z. B. im Rahmen einer BR-Sitzung. – ich berate gerne.